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   LSG Bayern, 27.11.2008 - L 4 KR 75/07   

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https://dejure.org/2008,24193
LSG Bayern, 27.11.2008 - L 4 KR 75/07 (https://dejure.org/2008,24193)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.11.2008 - L 4 KR 75/07 (https://dejure.org/2008,24193)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. November 2008 - L 4 KR 75/07 (https://dejure.org/2008,24193)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 03.09.2003 - B 1 KR 34/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung (hier: Petö-Methode) -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2008 - L 4 KR 75/07
    Der Anspruch auf Krankengeld ruhe dann nicht gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Wie das BSG in seiner Entscheidung vom 03.09.2003 - Az.: B 1 KR 34/01 R - ausgeführt habe, handle es sich bei der konduktiven Förderung nach Petö um medizinische Dienstleistungen, die auf Verordnung eines Arztes durch besonders ausgebildete nicht ärztliche Fachkräfte (Konduktoren) erbracht werden und rechtlich als Heilmittel im Sinne des § 32 SGB V einzustufen seien.

    Denn für die Beurteilung der Qualität einer Behandlungsmethode müssten unabhängig von dem Ort der Leistungserbringung einheitliche Maßstäbe und Verfahrensweisen gelten (vgl. dazu BSG, Urteil vom 03.09.2003, B 1 KR 34/01 R - SozR 4-2500 § 18 Nr. 1).

    Lediglich ergänzend weist der Senat auf die eindeutigen Ausführungen im Urteil des BSG vom 03.09.2003 a.a.O. hin.

  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung hier: Manualtherapie

    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2008 - L 4 KR 75/07
    Wenn eine Untersuchungs- und Behandlungsmethode nur im Ausland angeboten werde, bestehe zwar grundsätzlich für eine Prüfung durch den gemeinsamen Bundesausschuss keine Grundlage (BSG vom 16.06.1999, BSGE 84, 90).
  • LSG Bayern, 27.04.2000 - L 4 KR 35/99

    Kostenerstattung für Behandlungen in Budapest (Ungarn) nach der Petö-Methode;

    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2008 - L 4 KR 75/07
    Nachdem vor dem BSG ein Revisionsverfahren gegen das Urteil des erkennenden Senats vom 27.04.2000 - L 4 KR 35/99 - anhängig war, wurde das Ruhen des Verfahrens angeordnet.
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